Sachverständigenbüro Bernhard Grabowski München
Verkehrswertgutachten - Beleihungswertgutachten- Real Estate Due Diligence
Sachverständigenbüro
Bernhard Grabowski
CIS HypZert (F)
Immobilienökonom (IRE|BS)
Dipl. Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
International Appraiser (DIA)
Buttermelcherstr. 17
80469 München
Tel: +49 89 520 59 500
Mobil: +49 172 733 2 337
email: wert@grabowski.net
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CIS HypZert (F)
Zertifizierter Sachverständiger für finanzwirtschaftliche Zwecke

HypZert GmbH

Wir haben als eigenständiges Unternehmen seit 2007 erfolgreich und zuverlässig über 1.100 Immobilien fast jeder Art im gesamten Bundesgebiet bewertet.

Typische Bewertungsanlässe sind:

  • Beleihungswertermittlung für Neu- und Anschlußfinanzierung gem. BelWertV
  • Marktwertermittlung gem. ImmoWertV
  • Portfolio Due Diligence ( NPL, Sub-PL, Asset- & Share Transaction)
  • Erbschaft- und Schenkung
  • Steuerliche Bewertung
  • Vermögensübersicht
  • Investment Immobilienan- und Verkauf
  • Scheidungsauseinandersetzung
  • Zwangsversteigerung und Insolvenz
  • Mediation und Vergleichsfindung

Sie stellen die Aufgabe, wir finden für Sie in angemessener Zeit die transparente Lösung durch Erfahrung, Marktkenntnis, lokales Netzwerk, Flexibilität, Reisebereitschaft und moderne Technologie.

Wir kümmern uns um Ihre Werte - guter Service steht bei uns daher an erster Stelle.
Kontaktieren Sie uns und wir erarbeiten gemeinsam die beste Lösung für Sie.

Bernhard Grabowski - wert@grabowski.net - +49 172 733 2 337

Wir haben an folgenden Standorten Immobilien bewertet:

Bewertungsstandorte Sachverständigenbüro Grabowski 2007 - 2011

 

Für die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliengutachter sind insbesondere die in § 6 BelWertV geregelten Anforderungen an die Gutachter von Interesse. Hier sind eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sowie das Vorhandensein von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung explizit aufgeführt:

§ 6 Gutachter
Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet. Bei der Auswahl des Gutachters hat sich die Pfandbriefbank davon zu überzeugen, dass der Gutachter neben langjähriger Berufserfahrung in der Wertermittlung von Immobilien speziell über die zur Erstellung von Beleihungswertgutachten notwendigen Kenntnisse, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, verfügt.

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