Sachverständigenbüro Bernhard Grabowski München
Verkehrswertgutachten - Beleihungswertgutachten- Real Estate Due Diligence
Sachverständigenbüro
Bernhard Grabowski
CIS HypZert (F)
Immobilienökonom (IRE|BS)
Dipl. Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
International Appraiser (DIA)
Buttermelcherstr. 17
80469 München
Tel: +49 89 520 59 500
Mobil: +49 172 733 2 337
email: wert@grabowski.net
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CIS HypZert (F)
Zertifizierter Sachverständiger für finanzwirtschaftliche Zwecke

HypZert GmbH

Grundsätzlich legen wir das Honorar bei der Vorbesprechung gemeinsam fest. Als Orientierung für das Basishonorar dient hierbei die Honorartafel für Architekten und Ingenieure (in Anlehnung an § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Stand 2001).

Honorartafel Verkehrswertgutachten Print Page (Seite drucken)

Honorartabelle Verkehrswertgutachten

Zwischenwerte ermitteln wir durch Interpolation.

Die Preise gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt für die Anwendung des oder der ausschlaggebenden Verfahren (Sach-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren). Kommt nur ein Verfahren zur Anwendung, erfolgt kein Abschlag.


Nicht im Basishonorar enthalten sind:

  • Porto und Versand, Schreibgebühr, Telefon, Porto, Büromaterial, Fahrtspesen sowie die MwSt..
  • Werden mehrmalige Ortsbesichtigungen erforderlich die nicht durch den Sachverständigen zu verantworten sind, so wird der Mehraufwand nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz in Höhe von € 160,- zzgl. MwSt. berechnet.
  • Die Schreibgebühr wird mit einem Stundensatz in Höhe von € 40,- zzgl. MwSt. berechnet. Die Fahrtspesen werden mit € 0,60 pro km zzgl. MwSt. berechnet.
  • Entfällt eine Gutachtenerstattung aus Gründen die der Sachverständige nicht zu verantworten hat, wird der bis dahin angefallene Zeitaufwand nebst Auslagen in Ansatz gebracht.

Sie finden in uns einen kompetenten und weit gereisten Ansprechpartner mit der Fähigkeit, sich schnell und flexibel in den jeweiligen Teilmarkt einzuarbeiten und die für Sie passende Lösung zu erstellen.

Das Honorar für Due Diligence Mandate und Portfoliobewertungen wird abweichend in Abhängigkeit zu Volumen und Zeitraum individuell vereinbart.

Wir kümmern uns um Ihre Werte - guter Service steht bei uns daher an erster Stelle.

Bernhard Grabowski - wert@grabowski.net - +49 172 733 2 337

Für die in der Finanzwirtschaft tätigen Immobiliengutachter sind insbesondere die in § 6 BelWertV geregelten Anforderungen an die Gutachter von Interesse. Hier sind eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sowie das Vorhandensein von besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung explizit aufgeführt:

§ 6 Gutachter
Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet. Bei der Auswahl des Gutachters hat sich die Pfandbriefbank davon zu überzeugen, dass der Gutachter neben langjähriger Berufserfahrung in der Wertermittlung von Immobilien speziell über die zur Erstellung von Beleihungswertgutachten notwendigen Kenntnisse, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, verfügt.

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